Sie haben sicher schon davon gehört: Die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung für die Nutzung des Notdienstes wurde überarbeitet. Seit dem 14. Februar 2020 gilt diese neue Fassung bundesweit und für alle Tierarztpraxen. Konkret ändern sich für Sie als Besitzer folgende Punkte: Je Notdiensteinsatz gibt es ab sofort eine Pauschale in Höhe von 59,90 €. Die erbrachten Leistungen müssen dazu jeweils mit einer (neuen) Mindesthöhe abgerechnet werden. Als Notdienst gilt nun die Zeit von abends 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages. Die gute Nachricht: Unsere Sprechstunde am Samstag bleibt weiterhin bestehen und ist hiervon nicht betroffen! 

Möchten Sie dazu noch mehr Informationen? Dann schauen Sie doch mal ins Netz, Sie finden dort ein entsprechendes Merkblatt zum Thema: https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=5585